FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und Abläufe. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt!

In vielen Gemeinden ist das Entfernen von Hecken zwischen dem 1. März und 30. September aus Gründen des Vogelschutzes nicht erlaubt. Außerhalb dieser Zeit ist oft keine Genehmigung nötig, bei geschützten Arten oder Grenzbepflanzungen aber unter Umständen doch.

Die Kosten variieren je nach Länge, Höhe, Art der Hecke und Zugänglichkeit. Durchschnittlich liegt der Preis zwischen 15 und 50 € pro laufendem Meter.

Die Entsorgung kann über den eigenen Grünschnittcontainer erfolgen oder durch die beauftragte Fachfirma gegen Aufpreis übernommen werden.

Nein. In vielen Städten gelten Baumschutzsatzungen. Eine Genehmigung ist erforderlich, insbesondere bei Bäumen mit einem bestimmten Stammumfang (z. B. über 80 cm bei Laubbäumen).

Aus naturschutzrechtlichen Gründen ist das Fällen nur zwischen Oktober und Ende Februar erlaubt. Notfällungen (Sturmbruch etc.) sind ganzjährig mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Je nach Baumhöhe, Standort und Aufwand zwischen 200 € und 1.500 €. Zusätzliche Kosten entstehen für Wurzelentfernung, Entsorgung und Kran- oder Hebebühneneinsatz.

Nein. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist die Entfernung von Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten, um brütende Tiere zu schützen. Nur außerhalb dieser Zeit ist eine Entfernung erlaubt – es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.

In den meisten Fällen nicht, solange die Hecke nicht unter Schutz steht und keine Tiere darin leben. Dennoch sollten Sie sich bei Ihrer Kommune erkundigen, ob lokale Vorschriften gelten.

Je nach Bundesland und Situation können Bußgelder bis zu 100.000 € verhängt werden. Besonders streng sind die Regeln in Naturschutzgebieten oder bei geschützten Pflanzenarten.

Ja. Hecken auf der Grenze gelten als gemeinsame Einrichtungen. Eine Entfernung ist nur mit Zustimmung des Nachbarn erlaubt.

Die Gartenhelden GmbH bietet professionelle Unterstützung – von der Beratung über die Genehmigungsprüfung bis zur fachgerechten Entfernung. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Die Gartenhelden übernehmen auf Wunsch auch die Wurzelentfernung, Entsorgung des Schnittguts und die Vorbereitung für neue Bepflanzung – alles aus einer Hand.

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