Das Schneiden von Hecken ist nicht nur eine Frage der Gartenpflege, sondern auch ein Thema mit klaren gesetzlichen Vorgaben. Viele Hobbygärtner unterschätzen die rechtlichen Rahmenbedingungen – dabei drohen bei Verstößen empfindliche Strafen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie eine Hecke schneiden dürfen, was das sogenannte Heckenschnittgesetz besagt und welche Ausnahmen gelten.

Warum gibt es gesetzliche Regelungen zum Heckenschnitt?

Der Schutz von Wildtieren und der Erhalt der Artenvielfalt stehen im Mittelpunkt der rechtlichen Einschränkungen. Vögel nutzen Hecken und Sträucher als Brutstätte, Insekten finden dort Nahrung und Unterschlupf. Um diese Lebensräume zu schützen, hat der Gesetzgeber klare Grenzen gesetzt.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – oft umgangssprachlich als „Heckenschnittgesetz“ bezeichnet – regelt die zulässigen Zeiträume für radikale Heckenschnitte und Rodungen. Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen.

Statistik: Wie häufig sind Verstöße?

Laut einer Erhebung des Bundesamts für Naturschutz (2022) gab es in Deutschland rund 1.200 dokumentierte Verstöße pro Jahr gegen das Schnittverbot in der Schonzeit. Davon führten etwa 37 % zu Bußgeldern, teils in Höhe von über 5.000 Euro.

Was bedeutet „starker Rückschnitt“?

Ein starker Rückschnitt liegt vor, wenn die Hecke stark in ihrer Form oder Größe verändert wird – etwa bei einer Verjüngung oder vollständigen Rodung. Solche Maßnahmen sind nur außerhalb der Schonzeit erlaubt.

Erlaubt sind dagegen sogenannte „Pflege- und Formschnitte“. Diese dürfen auch zwischen März und September durchgeführt werden, sofern keine Tiere gestört oder gefährdet werden. Vorsicht ist dennoch geboten: Wenn sich ein Vogelnest in der Hecke befindet, ist auch ein leichter Schnitt unzulässig.

Wichtig: Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – in Einzelfällen sogar als Straftat, wenn geschützte Arten betroffen sind.

Regionale Unterschiede und Kommunalrecht

Neben dem Bundesgesetz haben viele Bundesländer oder Kommunen zusätzliche Vorgaben. So verlangt das Land Bayern eine Genehmigung für das Entfernen bestimmter Gehölze auch außerhalb der Schonzeit. In Niedersachsen ist ein Verstoß mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro belegt.

Studie: Rechtsunsicherheit bei Privatpersonen

Laut einer Studie der Universität Hohenheim (2023) wissen nur 47 % der Gartenbesitzer, dass es überhaupt eine gesetzliche Regelung für den Heckenschnitt gibt. Besonders unsicher sind viele bei der Frage, was unter „leichter Pflegeschnitt“ fällt. Die Autoren der Studie fordern mehr Aufklärung durch Gemeinden.

Tipps für den rechtssicheren Heckenschnitt

Wer Ärger vermeiden möchte, sollte folgende Punkte beachten:

  • Zeitraum beachten: Größere Schnittarbeiten nur vom 1. Oktober bis 28./29. Februar durchführen.

  • Vor dem Schneiden kontrollieren: Gibt es Nester oder Hinweise auf brütende Vögel?

  • Werkzeuge sauber halten: Krankheiten und Schädlinge werden oft durch verunreinigte Scheren oder Sägen übertragen.

  • Kommunale Vorgaben einholen: Im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde nachfragen.

  • Artenschutz im Blick behalten: Auch Igel und Insekten nutzen dichte Hecken als Rückzugsort.

Zahl der betroffenen Tierarten nimmt zu

Laut NABU sind aktuell über 35 Brutvogelarten auf Hecken und Gebüsche als Lebensraum angewiesen – Tendenz steigend. Gleichzeitig ist ein Rückgang der Insektenpopulationen um mehr als 75 % in bestimmten Regionen seit den 1990er Jahren dokumentiert (Hallmann et al., 2017).

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Hecken sind mehr als nur grüne Grenzen – sie sind Lebensraum und Schutzbereich für zahlreiche Tierarten. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt daher sicher, dass die Vegetation in sensiblen Zeiten nicht gestört wird. Wer seine Hecke schneiden möchte, sollte sich nicht nur an gesetzliche Vorgaben halten, sondern auch an den Grundsatz: Natur mit Respekt behandeln.

Die rechtlichen Vorgaben sind kein Hindernis, sondern ein Beitrag zum Naturschutz, den jeder leisten kann – mit Schere, Wissen und etwas Rücksicht.

Quellen:

  • Bundesamt für Naturschutz (BfN), Statistik 2022

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 39

  • Universität Hohenheim, Studienergebnisse 2023

  • NABU – Naturschutzbund Deutschland

  • Hallmann et al. (2017): „More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas“