Rechtlich sind beide dasselbe. Das Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen zählt Zäune, Mauern und Hecken gleichermaßen zu den Einfriedungen, also zu den Anlagen, die ein Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück abgrenzen. Die Entscheidung fällt trotzdem selten am Gesetz, sondern an drei praktischen Fragen: Wie schnell soll die Wirkung da sein, wie viel Arbeit wollen Sie über die Jahre investieren, und wie eng ist es an der Grenze?

Was für beide Lösungen gilt

Bevor es um Geschmack geht, lohnt ein Blick auf die Regeln, die für Hecke und Zaun gleichermaßen gelten. Nach § 32 des Nachbarrechtsgesetzes NRW gilt: Verlangt ein Nachbar eine Einfriedung, ist der andere verpflichtet, gemeinsam mit ihm eine zu schaffen. Die Kosten werden geteilt, und zwar auch bei einvernehmlicher Errichtung. Das gilt nach § 38 ebenso für die Unterhaltung, also für das Streichen eines Zaunes wie für den Rückschnitt einer Hecke.

Welche Art von Einfriedung es sein soll, schreibt das Gesetz nicht vor. Einigen sich die Nachbarn nicht, ist die ortsübliche Einfriedung zu wählen. Ortsüblich ist nach der Darstellung des Justizministeriums NRW, was im betroffenen Ortsteil oder in einer geschlossenen Siedlung häufiger vorkommt, was sich durch eine Begehung feststellen lässt. Findet sich keine ortsübliche Form und einigen sich die Nachbarn auch nicht, ist eine etwa 1,20 Meter hohe Einfriedung zu errichten. Ein hoher Sichtschutzzaun ist dann unzulässig.

Und noch ein Punkt, den viele überraschen dürfte: Wer sein Grundstück auf eigenem Grund stärker gegen Einblicke schützt, als es eine ortsübliche Einfriedung zulassen würde, etwa durch hohe Sichtblenden, umgeht nach Auffassung der NRW-Justiz die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes. Das muss der Nachbar nicht hinnehmen.

Der Vergleich entlang der Kriterien, die in der Praxis zählen

Kriterium Hecke Zaun
Sichtschutz ab wann Erst nach Anwachs- und Wuchsjahren, je nach Art und Pflanzgröße Sofort ab Montage
Pflegeaufwand Dauerhaft: Schnitt, Entsorgung des Schnittguts, gelegentliche Nachpflanzung Punktuell: Kontrolle, Anstrich oder Reparatur je nach Material
Platzbedarf in der Breite Erheblich, wächst mit den Jahren; die Seitenausdehnung muss beim Pflanzen eingeplant werden Gering, praktisch nur die Pfostenbreite
Grenzabstand 0,50 Meter bis 2 Meter Höhe, 1 Meter über 2 Meter Höhe, gemessen ab Seitenfläche Kein pflanzlicher Grenzabstand; als Einfriedung auf der Grenze zulässig
Höhe Das Nachbarrechtsgesetz NRW schreibt keine Höhenbegrenzung vor Ergibt sich aus Ortsüblichkeit, Einigung und öffentlich-rechtlichen Vorgaben
Ökologischer Wert Lebensraum und Nahrungsquelle für Vögel und Insekten Keiner
Rückbau Aufwendig, Wurzelwerk muss mit heraus Vergleichsweise einfach
Rechtliche Fristen Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach sechs Jahren ausgeschlossen (§ 47) Keine vergleichbare Ausschlussfrist

 

Was das Nachbarrecht für die Hecke vorgibt

Für Hecken regelt § 42 NachbG NRW eigene Abstände: Hecken über 2 Meter Höhe müssen mindestens 1 Meter Grenzabstand halten, Hecken bis 2 Meter Höhe 0,50 Meter. Wichtig ist die Messweise. Anders als bei Einzelbäumen wird nicht ab Stammmitte gemessen, sondern nach § 46 Satz 2 ab der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke. Die spätere Seitenausdehnung ist deshalb schon beim Setzen einzuplanen, und genau daran scheitern viele Grenzhecken nach zehn oder fünfzehn Jahren.

Eine Höhenbegrenzung schreibt das Nachbarrechtsgesetz NRW nicht vor. Im Streitfall entscheiden die Gerichte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, ob eine über 2 Meter hinausgehende Anpflanzung überhaupt noch den Charakter einer Hecke erfüllt. Das ist keine akademische Frage: Die verringerten Grenzabstände für Hecken kann nur in Anspruch nehmen, wer die Anpflanzung auch als Hecke hält. In Reihe stehende Bäume und Sträucher, die nicht beschnitten werden, gelten nicht als Hecke. Für sie gilt der Abstand für Bäume, und der liegt bei stark wachsenden Arten wie Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Eiche und Pappel bei 4 Metern, bei allen übrigen Bäumen bei 2 Metern.

Zwei Ausnahmen entschärfen die Lage. Die Abstandsregeln gelten nicht, wenn die Hecke als Einfriedung auf die Grundstücksgrenze gesetzt wurde. Und sie gelten nicht für Anpflanzungen hinter einer geschlossenen Einfriedung, die diese nicht überragen. Als geschlossen gilt eine Einfriedung, deren Bauteile breiter sind als die Zwischenräume.

Für Bestandshecken ist § 47 der entscheidende Paragraf. Der Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung einer Anpflanzung, die den Abstand nicht einhält, ist ausgeschlossen, wenn er nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat. Bei Hecken, deren erforderlicher Abstand von der Höhe abhängt, beginnt diese Frist erst in dem Augenblick, in dem der vorgeschriebene Abstand infolge des Wachstums nicht mehr gewahrt ist. Wer also eine alte, zu breit gewordene Grenzhecke hat, steht rechtlich meist besser da, als er befürchtet.

Was für den Zaun gilt

Der Zaun hat den Vorteil, dass er keine pflanzlichen Grenzabstände einhalten muss. Steht er als gemeinsame Einfriedung, gehört er nach § 36 auf die Grundstücksgrenze. Wer stattdessen auf dem eigenen Grundstück entlang der Grenze abgrenzt, ist nach § 903 BGB grundsätzlich freier in der Gestaltung, muss aber das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme beachten. Die oben genannte Grenze zur Umgehung des Nachbarrechts gilt hier.

Der zweite Punkt betrifft das öffentliche Recht. Kommunale Gestaltungssatzungen und Festsetzungen im Bebauungsplan können Material, Höhe und Ausführung von Einfriedungen vorschreiben, teils auch eine Eingrünung verlangen. Diese Vorschriften gehen dem Nachbarrechtsgesetz vor. Ein Anruf beim Bauamt vor dem Materialkauf ist deshalb die günstigste Stunde der ganzen Maßnahme.

Der dritte Weg

In der Praxis entscheiden sich viele Eigentümer weder für das eine noch für das andere, sondern für beides: einen Zaun auf der Grenze für die Abgrenzung und eine schmalere, gepflegte Bepflanzung dahinter für die Optik. Das löst zwei Probleme gleichzeitig. Die Abgrenzung wirkt sofort, und für die Bepflanzung greift die Ausnahme für Anpflanzungen hinter einer geschlossenen Einfriedung, solange sie diese nicht überragt. Der Preis dafür ist, dass die Pflege der Bepflanzung bleibt.

Wenn Sie von der Hecke auf den Zaun wechseln

Der Wechsel ist der häufigste Fall, in dem wir angefragt werden, und er hat zwei Haken.

Der erste ist zeitlich. Nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Hecken vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Zulässig sind in diesem Zeitraum nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Das Zeitfenster für die Entfernung liegt also zwischen dem 1. Oktober und dem Ende Februar, und der Zaunbau richtet sich danach.

Der zweite ist technischer Natur. Ein Zaun braucht Pfostenlöcher an der Stelle, an der eben noch Heckenwurzeln lagen. Bleiben Wurzelreste im Boden, stehen sie nicht nur im Weg, sie können auch wieder austreiben. Der Sachverständige Markus Streckenbach beschreibt den Mechanismus: Durch das Abtrennen der oberirdischen Teile entsteht ein hormonelles Ungleichgewicht, das neue Sprosse am verbliebenen Stock fördert; treiben diese aus, wird das Wurzelwachstum wieder in Gang gesetzt. Neu entstandene Stockaustriebe sollten deshalb stets zügig entfernt werden. Wer den Zaun sauber setzen will, holt die Wurzeln vorher komplett heraus.

Entscheidungshilfe in Frageform

Beantworten Sie diese sechs Fragen ehrlich, dann kennen Sie Ihre Antwort meist schon.

  1. Wie viel Zeit habe ich? Soll der Sichtschutz in dieser Saison stehen, führt praktisch kein Weg am Zaun vorbei. Wer zwei bis fünf Jahre Geduld hat, kann pflanzen.
  2. Wie viel Pflege will ich leisten? Eine Grenzhecke bedeutet mindestens einen, meist zwei Schnitte im Jahr plus Entsorgung, und zwar dauerhaft. Wer das nicht selbst macht, plant es als wiederkehrende Leistung ein.
  3. Wie viel Breite steht zur Verfügung? Eine Hecke braucht Platz, und der Grenzabstand wird ab ihrer Seitenfläche gemessen. Bei einem schmalen Reihenhausgarten ist das oft der entscheidende Punkt.
  4. Was ist in der Nachbarschaft üblich? Die Ortsüblichkeit ist keine Geschmacksfrage, sondern der Maßstab, der greift, wenn sich die Nachbarn nicht einigen. Eine Begehung im Viertel klärt das schnell.
  5. Wie steht der Nachbar dazu? Einigen sich beide Seiten, geht die Vereinbarung den gesetzlichen Regelungen vor. Das Justizministerium NRW empfiehlt diesen Weg ausdrücklich, gerade bei schmalen Grundstücken, wo sich nicht alle Abstände sinnvoll einhalten lassen.
  6. Was soll die Grenze noch leisten? Wer Vögeln und Insekten Lebensraum bieten will, wird das mit einem Zaun nicht erreichen. Wer Ruhe vor Laub, Schnitt und Wurzeln haben möchte, mit einer Hecke nicht.

So unterstützen Sie die Gartenhelden

Zaunbau gehört nicht zu unseren Leistungen. Alles, was mit der Hecke zu tun hat, dagegen schon. Wir begutachten Ihre bestehende Hecke kostenlos und unverbindlich vor Ort und sagen Ihnen ehrlich, in welchem Zustand sie ist und ob sich der Erhalt lohnt. Fällt die Entscheidung gegen die Hecke, übernehmen wir die fachgerechte Entfernung samt Wurzelwerk, sodass die Fläche für den Zaunbau oder eine andere Nutzung frei ist.

Auch Baumfällung, Baumstumpfentfernung und die laufende Gartenpflege gehören zu unseren Leistungen. Wir arbeiten im Ruhrgebiet und im westlichen Münsterland, unter anderem in Gelsenkirchen, Herne, Essen, Bottrop, Bochum, Recklinghausen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Witten, Duisburg und Dortmund. Erreichbar sind wir montags bis samstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0176 599 989 44 oder über das Anfrageformular auf unserer Website.

Häufige Fragen zu Hecke und Zaun

Was ist pflegeleichter, Hecke oder Zaun?

Der Zaun, ohne Einschränkung. Er braucht je nach Material einen Anstrich oder eine Reparatur, aber keinen jährlichen Schnitt und keine Entsorgung von Schnittgut. Eine Hecke verlangt dauerhaft Arbeit, und der Aufwand steigt mit den Jahren, weil sie in Höhe und Breite zunimmt. Dafür bietet nur sie Lebensraum für Vögel und Insekten.

Welchen Abstand muss ich mit einer Hecke zur Grenze halten?

Nach § 42 des Nachbarrechtsgesetzes NRW gelten 0,50 Meter für Hecken bis 2 Meter Höhe und 1 Meter für Hecken über 2 Meter Höhe. Gemessen wird nicht ab der Stammmitte, sondern ab der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche. Die Abstandsregeln gelten nicht, wenn die Hecke als gemeinsame Einfriedung auf die Grenze gesetzt wurde.

Wie hoch darf meine Hecke werden?

Eine feste Höhenbegrenzung schreibt das Nachbarrechtsgesetz NRW nicht vor. Ab 2 Metern Höhe steigt allerdings der einzuhaltende Grenzabstand auf 1 Meter. Und im Streitfall entscheiden die Gerichte, ob eine sehr hohe Anpflanzung überhaupt noch als Hecke gilt. Ist sie das nicht, greifen die deutlich größeren Baumabstände.

Darf mein Nachbar den Rückschnitt verlangen?

Grundsätzlich ja, wenn die Hecke die vorgeschriebenen Abstände nicht einhält. Zu beachten ist aber die Ausschlussfrist des § 47 NachbG NRW: Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat. Bei Hecken beginnt diese Frist erst, wenn der vorgeschriebene Abstand durch das Wachstum nicht mehr gewahrt ist. Unabhängig davon bleibt der Anspruch auf Beseitigung von Überhang nach § 910 BGB bestehen.

Wer zahlt die Einfriedung an der Grenze?

Beide Nachbarn. Verlangt ein Nachbar eine Einfriedung, ist der andere nach § 32 NachbG NRW verpflichtet mitzuwirken, und die Kosten werden geteilt. Das gilt nach § 38 auch für die Unterhaltung, also für den Anstrich eines Zaunes ebenso wie für den Rückschnitt einer Hecke. Wer sich der Mitwirkung verweigert, spart dadurch nichts, verliert aber den Einfluss auf die Ausgestaltung.

Wann darf ich die alte Hecke entfernen lassen?

Vom 1. Oktober bis Ende Februar. Vom 1. März bis zum 30. September verbietet § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes das Abschneiden, Auf-den-Stock-Setzen und Beseitigen von Hecken; erlaubt bleiben nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Zusätzlich sind der ganzjährig geltende Artenschutz und mögliche kommunale Regelungen zu beachten.

Quellen

Stand der Angaben: August 2026. Gesetze, kommunale Satzungen und Rechtsprechung können sich ändern; kommunale Gestaltungssatzungen und Festsetzungen im Bebauungsplan gehen dem Nachbarrechtsgesetz vor. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streitigkeiten an der Grundstücksgrenze ist in Nordrhein-Westfalen vor einer Klage in der Regel eine außergerichtliche Streitschlichtung vor einer Gütestelle durchzuführen.