Im Oktober kommt die Frage fast in jeder Straße im Ruhrgebiet auf: Der Ahorn nebenan wirft seine Blätter in Ihren Garten, ein paar Äste hängen seit Jahren über dem Zaun, und die Dachrinne ist schon wieder dicht. Darf man die Äste einfach absägen? Muss der Nachbar für die Laubbeseitigung zahlen? Die Antworten stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Nachbarrechtsgesetz NRW. Sie sind klarer, als viele glauben, haben aber zwei Haken, die man kennen sollte.

Überhängende Äste dürfen Sie abschneiden, aber nicht sofort

Die Grundregel steht in § 910 BGB. Wurzeln, die vom Nachbargrundstück in Ihren Boden eingedrungen sind, dürfen Sie abschneiden und behalten. Bei herüberragenden Zweigen ist das Gesetz strenger: Sie müssen dem Nachbarn zuerst eine angemessene Frist setzen, die Äste selbst zu entfernen. Erst wenn diese Frist ohne Ergebnis verstreicht, dürfen Sie selbst zur Säge greifen.

Eine Voraussetzung gilt für Wurzeln und Zweige gleichermaßen: Sie müssen die Nutzung Ihres Grundstücks tatsächlich beeinträchtigen. Ein einzelner dünner Ast, der hoch über dem Rasen ein Stück über die Grenze ragt und niemanden stört, gibt Ihnen kein Selbsthilferecht.

Wie weit dieses Recht reicht, hat der Bundesgerichtshof 2021 entschieden (Urteil vom 11. Juni 2021, Az. V ZR 234/19). In Berlin hatte ein Nachbar Äste einer rund 15 Meter hohen Kiefer abgeschnitten, die seit Jahrzehnten über die Grenze wuchs. Die Eigentümer des Baums wandten ein, dadurch sei die Standsicherheit gefährdet. Der BGH stellte klar: Das Selbsthilferecht besteht auch dann, wenn der Baum durch den Rückschnitt absterben oder seine Standfestigkeit verlieren könnte. Wer seinen Baum nicht regelmäßig zurückschneidet, trägt dieses Risiko selbst.

Die Baumschutzsatzung hat Vorrang vor der Säge

Genau an diesem Punkt setzt das Urteil aber auch eine Grenze. Naturschutzrecht, einschließlich des Gemeinderechts, kann die Selbsthilfe verhindern. Das betrifft vor allem die Baumschutzsatzungen, die viele Städte im Ruhrgebiet erlassen haben. Das Land NRW hat den Baumschutz über das Landesnaturschutzgesetz den Gemeinden überlassen. Das Justizministerium NRW rät deshalb ausdrücklich, vor jedem Eingriff bei der Stadt nachzufragen, ob eine Satzung den Schnitt verbietet. Schwellenwerte und Regeln unterscheiden sich von Kommune zu Kommune, eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Dazu kommt der Zeitpunkt. Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG sind vom 1. März bis 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Für Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen sieht das Gesetz eine Ausnahme vor, wie weit diese reicht, wird aber nicht einheitlich ausgelegt. Unser Rat: Größere Rückschnitte planen Sie ab Oktober. Und unabhängig vom Monat gilt § 44 BNatSchG. Sitzt ein Vogel im Nest oder nutzen Fledermäuse den Baum, ruht die Arbeit.

Ein praktischer Hinweis zur Sicherheit: Äste über Zäunen, Garagendächern oder Leitungen abzusägen ist keine Arbeit für die Klappleiter. Wer unsicher ist, überlässt das einem Fachbetrieb.

Laub vom Nachbarbaum müssen Sie meist hinnehmen

Beim Laub ist die Rechtslage für viele enttäuschend. Steht der Baum nebenan im gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Grenze, müssen Sie herüberwehende Blätter ohne Entschädigung hinnehmen. Der Gesetzgeber hat die Interessen beider Seiten mit den Grenzabständen bereits abgewogen, so erklärt es das Justizministerium NRW.

Der BGH hat das 2019 bestätigt (Urteil vom 20. September 2019, Az. V ZR 218/18). Ein Eigentümer aus Baden-Württemberg wollte, dass drei gesunde Birken beim Nachbarn gefällt werden, hilfsweise verlangte er eine monatliche Zahlung für den Reinigungsaufwand. Er bekam weder das eine noch das andere, weil die Birken den landesrechtlichen Abstand einhielten.

Anders sieht es aus, wenn ein Baum zu nah an der Grenze steht und die Frist für eine Beseitigungsklage bereits abgelaufen ist. Dann kommt ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in Betracht, etwa für die zusätzliche Reinigung verstopfter Dachrinnen. Diesen Weg hat der BGH bereits 2003 eröffnet (Az. V ZR 102/03). Verschulden des Nachbarn setzt der Anspruch nicht voraus.

Übrigens gehören Äpfel, Birnen oder Nüsse, die von selbst auf Ihr Grundstück fallen, Ihnen (§ 911 BGB). Schütteln dürfen Sie den Baum des Nachbarn dafür aber nicht.

Welche Abstände Bäume in NRW einhalten müssen

Ob ein Baum zu nah steht, regelt § 41 des Nachbarrechtsgesetzes NRW. Gemessen wird nach § 46 von der Mitte des Stammes an der Stelle, an der er aus dem Boden tritt, waagerecht und im rechten Winkel zur Grenze.

Baumart laut NachbG NRW Mindestabstand zur Grenze
Stark wachsende Bäume, insbesondere Rotbuche, alle Linden, Platane, Rosskastanie, Eiche, Pappel 4,00 m
Alle übrigen Bäume (außer Obstgehölzen) 2,00 m
Süßkirsche, Walnuss, Esskastanie sowie Kernobst auf stark wachsender Unterlage 2,00 m
Steinobst (außer Süßkirsche) und Kernobst auf mittelstark wachsender Unterlage 1,50 m
Kernobst auf schwach wachsender Unterlage 1,00 m

 

Die Liste der stark wachsenden Bäume ist nur beispielhaft. Ob etwa eine Fichte im Einzelfall dazugehört, entscheiden im Streit die Gerichte.

Sechs Jahre: die Frist, die viele verpassen

Hält ein Baum den Abstand nicht ein, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er entfernt wird. Nach § 47 NachbG NRW ist dieser Anspruch aber ausgeschlossen, wenn nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage erhoben wurde. Das ist eine Ausschlussfrist, keine Verjährung, und sie läuft unabhängig davon, ob Sie den Baum als störend empfunden haben. Wer also 2018 zugesehen hat, wie nebenan eine Linde einen Meter vor dem Zaun gesetzt wurde, kann heute ihre Beseitigung nicht mehr durchsetzen. Das Recht, überhängende Äste nach § 910 BGB zu kürzen, bleibt davon unberührt.

In NRW geht es erst zum Schiedsamt

Wer sich mit dem Nachbarn nicht einigt, kann in Nordrhein-Westfalen nicht sofort klagen. Bei den meisten Nachbarstreitigkeiten muss zuerst eine außergerichtliche Schlichtung vor einer Gütestelle versucht werden, in der Regel beim Schiedsamt (§ 15a EGZPO in Verbindung mit § 53 JustG NRW). Die zuständige Schiedsperson nennen Ihnen die Stadtverwaltung, das Amtsgericht oder das Portal streitschlichtung.nrw.de. Ein dort geschlossener Vergleich ist verbindlich und kann vollstreckt werden. Kommt keine Einigung zustande, ist seit dem 1. Januar 2026 für solche Streitigkeiten unabhängig vom Streitwert das Amtsgericht zuständig.

Bevor es so weit kommt, lohnt sich der einfache Weg: ein Gespräch am Zaun und danach ein kurzer Brief mit klarer Frist. Das ist ohnehin der erste Schritt, den § 910 BGB verlangt.

Checkliste: So gehen Sie bei überhängenden Ästen vor

  • Stellen Sie fest, ob die Äste Ihr Grundstück tatsächlich beeinträchtigen, etwa durch Verschattung, Laub in der Dachrinne oder Schäden am Dach.
  • Fotografieren Sie den Überhang mit Datum.
  • Sprechen Sie den Nachbarn an und setzen Sie danach schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung.
  • Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach, ob eine Baumschutzsatzung den Rückschnitt einschränkt.
  • Planen Sie größere Schnitte ab Oktober und prüfen Sie den Baum auf Nester oder Höhlen.
  • Lassen Sie Arbeiten in der Höhe oder über Dächern und Leitungen von einem Fachbetrieb erledigen.
  • Einigen Sie sich nicht, wenden Sie sich an das Schiedsamt, bevor Sie an eine Klage denken.

Wenn Ihr eigener Baum das Problem ist

Viele Anfragen kommen auch von der anderen Seite des Zauns: Der eigene Baum ist zu groß geworden, der Nachbar beschwert sich, und der Rückschnitt würde den Baum ohnehin schwächen. Die Gartenhelden sehen sich die Situation auf Wunsch kostenlos und unverbindlich bei Ihnen vor Ort an. Muss der Baum weichen, übernehmen wir die Baumfällung und auf Wunsch die Entfernung des Baumstumpfs mit unserer eigenen Fräse. Ob eine Fällgenehmigung nötig ist, klären Sie vorab mit Ihrer Stadt. Sie erreichen uns unter 0176 599 989 44, montags bis samstags von 08:00 bis 20:00 Uhr, oder über das Anfrageformular. Wir sind in Gelsenkirchen, Herne, Essen, Bottrop, Bochum, Recklinghausen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Witten, Duisburg und Dortmund im Einsatz.

Häufige Fragen

Darf ich überhängende Äste vom Nachbarn einfach abschneiden?

Nicht sofort. Nach § 910 BGB müssen Sie dem Nachbarn zuerst eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Erst wenn sie ohne Ergebnis abläuft und die Äste Ihr Grundstück beeinträchtigen, dürfen Sie selbst schneiden. Eine Baumschutzsatzung Ihrer Stadt kann das Recht einschränken.

Darf ich eingewachsene Wurzeln vom Nachbarbaum entfernen?

Ja. Eingedrungene Wurzeln dürfen Sie nach § 910 BGB ohne vorherige Frist abschneiden, sofern sie die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen. Auch hier sollten Sie vorher klären, ob eine Baumschutzsatzung greift, denn ein starker Wurzelschnitt kann den Baum schädigen.

Muss mein Nachbar für die Laubbeseitigung zahlen?

In der Regel nicht. Hält der Baum den Grenzabstand nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW ein, ist das Laub entschädigungslos hinzunehmen. Ein Ausgleich kommt nur in Betracht, wenn der Baum zu nah steht und die Beseitigung wegen Fristablaufs nicht mehr verlangt werden kann.

Wie nah darf ein Baum an der Grundstücksgrenze stehen?

In NRW gelten für stark wachsende Bäume wie Eiche, Linde oder Rotbuche 4 Meter, für die übrigen Bäume 2 Meter. Für Obstbäume gelten je nach Art und Unterlage 1 bis 2 Meter. Gemessen wird von der Stammmitte am Boden.

Kann ich die Fällung eines zu nah gepflanzten Baums verlangen?

Nur innerhalb von sechs Jahren nach dem Anpflanzen. Danach ist der Beseitigungsanspruch nach § 47 NachbG NRW ausgeschlossen. Das Recht, überhängende Äste zu kürzen, besteht weiter.

Muss ich vor einer Klage zum Schiedsamt?

Bei den meisten Nachbarstreitigkeiten in NRW ja. Das Gesetz schreibt einen Schlichtungsversuch vor einer Gütestelle vor, in der Regel beim Schiedsamt. Eine Ausnahme gilt etwa für Einwirkungen durch Gewerbebetriebe.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der zuständigen Behörde. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und die Satzungen Ihrer Stadt. Alle Links wurden am 17. September 2026 geprüft.

Stand: September 2026