FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und Abläufe. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt!

In vielen Gemeinden ist das Entfernen von Hecken zwischen dem 1. März und 30. September aus Gründen des Vogelschutzes nicht erlaubt. Außerhalb dieser Zeit ist oft keine Genehmigung nötig, bei geschützten Arten oder Grenzbepflanzungen aber unter Umständen doch.

Die Kosten variieren je nach Länge, Höhe, Art der Hecke und Zugänglichkeit. Durchschnittlich liegt der Preis zwischen 15 und 50 € pro laufendem Meter.

Die Entsorgung kann über den eigenen Grünschnittcontainer erfolgen oder durch die beauftragte Fachfirma gegen Aufpreis übernommen werden.

Nein. In vielen Städten gelten Baumschutzsatzungen. Eine Genehmigung ist erforderlich, insbesondere bei Bäumen mit einem bestimmten Stammumfang (z. B. über 80 cm bei Laubbäumen).

JETZT TELEFONISCHE ERSTBERATUNG ANFRAGEN