Ende Oktober liegen vor vielen Häusern im Ruhrgebiet nasse Blätter knöcheltief auf dem Gehweg, und meistens stammen sie nicht einmal vom eigenen Baum, sondern von der Linde oder Platane am Straßenrand. Muss ich das wegfegen? Die kurze Antwort: Das entscheidet nicht ein Bundesgesetz, sondern die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt, genauer das Verzeichnis, das zu ihr gehört. In Dortmund reinigt die Stadt die normalen Gehwege selbst. In Bochum, Essen, Duisburg und Gelsenkirchen müssen Eigentümer in bestimmten Straßen ran, in anderen nicht. Wer das einmal für seine Adresse nachschlägt, weiß, woran er ist.

Die Pflicht steht in der Satzung Ihrer Stadt

Grundlage ist das Straßenreinigungsgesetz NRW. Es erlaubt den Gemeinden, die Reinigung der Gehwege per Satzung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke aufzuerlegen. Für den Winterdienst können sie gesonderte Regeln treffen. Es ist eine Kann-Vorschrift, und die Städte im Ruhrgebiet nutzen sie sehr unterschiedlich.

Alle fünf Satzungen, die wir für diesen Beitrag gelesen haben, arbeiten mit einem Verzeichnis. Darin steht für jede Straße, wer was reinigt. Das ist der Punkt, an dem viele Ratgeber zu pauschal werden: Den Satz „Eigentümer müssen den Gehweg fegen“ gibt es so in keiner dieser Satzungen.

Stadt Wer den Gehweg reinigt Was zum Laub geregelt ist
Dortmund Die Stadt reinigt die öffentlichen Straßen einschließlich der Gehwege. Eigentümer reinigen nur Stich- und Verbindungswege laut Wegeverzeichnis, an den übrigen Gehwegen nur den Winterdienst. Wo Eigentümer reinigen: bei Verkehrsgefährdung durch Laub unverzüglich. Laut Stadt beseitigt die EDG das Laub auf öffentlichen Straßen und Gehwegen.
Essen Eigentümer in den Straßen, die das Straßenreinigungsverzeichnis bezeichnet, im dort festgelegten Umfang. Die Reinigung umfasst Verunreinigungen, die eine Behinderung oder Gefahr darstellen, ausdrücklich auch Laub und Äste.
Bochum Eigentümer in den mit A, B, C und D gekennzeichneten Straßen, sonst nur Winterdienst. Samstags reinigen, von Oktober bis März bis 17 Uhr. Außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich. Laub wird nicht eigens genannt.
Gelsenkirchen Eigentümer in den im Verzeichnis gekennzeichneten Straßen, für alle Jahreszeiten. Mindestens alle 14 Tage reinigen. Ordnungswidrig ist, Laub nicht unverzüglich zu beseitigen, wenn es den Verkehr gefährdet.
Duisburg Anlieger in bestimmten Reinigungsklassen, je nach Klasse ein- bis dreimal pro Woche. Die übrigen Klassen reinigen die Wirtschaftsbetriebe. Werktags bis 17 Uhr in den Monaten Oktober bis März. Laub ist unverzüglich zu entfernen, wenn es den Verkehr gefährdet.

Für Herne, Bottrop, Recklinghausen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr und Witten gilt dasselbe Prinzip: Satzung und Verzeichnis Ihrer Stadt entscheiden. Beides finden Sie auf der Website der Stadt oder des städtischen Entsorgers.

Laub vom Straßenbaum: wessen Aufgabe ist das?

Viele Eigentümer ärgern sich, dass sie das Laub städtischer Bäume wegräumen sollen. Wo die Satzung den Gehweg vor Ihrem Haus auf Sie überträgt, kommt es aber auf die Fläche an und nicht darauf, von welchem Baum die Blätter stammen. Die Satzungen knüpfen die Pflicht an den Gehweg, nicht an die Herkunft der Blätter.

Für das Straßenbaumlaub bieten mehrere Städte Hilfe an. Die Essener Entsorgungsbetriebe stellen Laubkörbe auf, die ausschließlich mit Blättern von Straßenbäumen befüllt werden dürfen. Laubsäcke gibt die EBE nach eigener Mitteilung nur für Straßen mit gebührenpflichtiger Straßenreinigung aus. In Gelsenkirchen gilt für die Laubbehälter dieselbe Regel: nur Laub der Straßenbäume.

Umgekehrt dürfen Sie Laub vom eigenen Grundstück nicht auf die Straße kehren. Die Stadt Dortmund schreibt, dass Laub von privaten Grundstücksflächen grundsätzlich nicht auf öffentliche Straßen, Gehwege oder Plätze gefegt werden darf, und dass Verstöße ordnungsrechtlich geahndet werden können. Sobald Laub auf dem Privatgrundstück liegt, gehört es den Grundstücksbesitzenden und muss ordnungsgemäß entsorgt werden, auch wenn es von einem öffentlichen Baum stammt.

Wer haftet, wenn jemand auf nassem Laub ausrutscht?

Laub auf Gehwegen ist rutschig, und Gerichte behandeln es ähnlich wie Schnee und Glatteis. Das Oberlandesgericht Hamm hat 2005 einen Fall entschieden, in dem eine Radfahrerin auf einem kombinierten Rad- und Gehweg auf einer nassen Laubschicht gestürzt war (Az. 9 U 170/04). Verklagt war die Stadt. Die Leitlinien des Urteils sind trotzdem lehrreich für jeden, der reinigen muss:

  • Es gibt keine Pflicht, Wege ständig laubfrei zu halten.
  • Gekehrt werden muss abhängig davon, wie viel Laub fällt. Wer sich stur an einen festen Reinigungsplan hält, genügt der Pflicht nicht unbedingt.
  • Nicht hinnehmbar ist es, Laub so lange liegen zu lassen, bis sich eine dicke Schicht mit vermoderten, glitschigen Lagen gebildet hat.

Auch wer stürzt, muss aufpassen. Im Hammer Fall trug die Radfahrerin den größeren Teil des Schadens selbst. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Hinweisbeschluss (Az. 4 U 45/19) festgehalten, dass die Rutschgefahr auf Laub für jeden offenkundig ist und ein Mitverschulden des Fußgängers die Haftung regelmäßig ausschließt, wenn er sich über mögliche Gefahren nicht vergewissert. Darauf verlassen sollten Sie sich als Eigentümer nicht. Wer in einer Straße mit Reinigungspflicht wohnt, kehrt nach starkem Laubfall und dokumentiert das im Zweifel.

Vermieten Sie? Dann kann die Pflicht auf Mieter übergehen, aber nicht durch einen Aushang. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbunds muss das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein, die Hausordnung allein reicht nicht.

Wohin mit dem Laub?

Im Garten kann Laub auf Beeten und unter Hecken liegen bleiben. Auf Wegen, Zufahrten und dem Rasen wird es dagegen schnell zum Problem, und vom Gehweg muss es ohnehin weg. Dann gilt:

  • Nicht in den Gully. Die Duisburger Satzung verbietet ausdrücklich, Laub in die Einlaufschächte der Straßenkanalisation zu kehren.
  • Nicht auf öffentliche Flächen, Grünstreifen oder in den Wald. Das Land NRW weist darauf hin, dass Grünschnitt nicht im Wald entsorgt werden darf.
  • Nicht verbrennen. Das Landes-Immissionsschutzgesetz untersagt das Verbrennen im Freien, wenn dadurch die Nachbarschaft gefährdet oder erheblich belästigt werden kann.
  • Biotonne, Laubsack oder Grünannahme. In Essen gehört Gartenlaub in die Braune Tonne oder an die Grünannahmestellen der EBE, in Gelsenkirchen in die Biotonne oder zum Wertstoffhof.

Laubbläser: nicht zu jeder Uhrzeit

Wer zum Laubbläser greift, muss die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung beachten. In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und einigen weiteren Gebieten dürfen Laubbläser und Laubsauger an Sonn- und Feiertagen gar nicht laufen. Werktags sind sie nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr erlaubt. Das gilt laut Landesumweltamt NRW für private wie professionelle Nutzung, und örtliche Bestimmungen können die Zeiten weiter einschränken. Ausgenommen von den zusätzlichen Sperrzeiten sind Geräte mit dem EU-Umweltzeichen. Ein Rechen ist morgens um sieben also die bessere Wahl.

Checkliste für die Laubsaison

  • Straßenreinigungsverzeichnis Ihrer Stadt aufrufen und Ihre Straße nachschlagen: Reinigen Sie den Gehweg selbst oder nur im Winter?
  • Bei Reinigungspflicht: nach starkem Laubfall und bei Nässe zeitnah kehren, nicht erst am festen Wochentag.
  • Laub vom Gehweg nicht auf die Fahrbahn, in den Gully oder auf den Grünstreifen kehren.
  • Straßenbaumlaub nur dort in die Laubkörbe oder -säcke der Stadt geben, wo das ausdrücklich vorgesehen ist.
  • Gartenlaub in die Biotonne, zur Grünannahme oder auf Beete, aber nicht in den Wald und nicht ins Feuer.
  • Laubbläser nur werktags von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr, sonntags gar nicht.
  • Als Vermieter prüfen, ob die Reinigung im Mietvertrag geregelt ist.

So unterstützen Sie die Gartenhelden

Zur Gartenpflege der Gartenhelden gehört die Laubbeseitigung im Herbst auf Ihrem Grundstück. Die Reinigungspflicht aus der Satzung bleibt dabei rechtlich bei Ihnen als Eigentümer. Wenn ein Baum auf Ihrem Grundstück zu groß geworden ist und Jahr für Jahr mehr Arbeit macht, beurteilen wir ihn bei der kostenlosen und unverbindlichen Beratung vor Ort. Bevor eine Fällung in Frage kommt, ist die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt zu prüfen.

Rufen Sie uns an unter 0176 599 989 44, Montag bis Samstag von 08:00 bis 20:00 Uhr, oder stellen Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular. Wir sind im Einsatz in Gelsenkirchen, Herne, Essen, Bottrop, Bochum, Recklinghausen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Witten, Duisburg und Dortmund.

Häufige Fragen

Muss ich das Laub vom Gehweg vor meinem Haus entfernen?

Nur, wenn die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt Ihnen die Reinigung des Gehwegs in Ihrer Straße überträgt. Das steht im Straßenreinigungsverzeichnis. In Dortmund reinigt die Stadt die normalen Gehwege selbst, in Essen, Bochum, Duisburg und Gelsenkirchen hängt es von der Straße ab.

Muss ich auch das Laub von städtischen Bäumen wegfegen?

Wo der Gehweg auf Sie übertragen ist, ja. Es kommt auf die Fläche an, nicht auf die Herkunft der Blätter. Einige Städte stellen für Straßenbaumlaub Laubkörbe oder Laubsäcke bereit.

Wie oft muss ich Laub fegen?

Das legt die Satzung fest, etwa samstags in Bochum oder mindestens alle 14 Tage in Gelsenkirchen. Mehrere Satzungen verlangen zusätzlich, verkehrsgefährdendes Laub unverzüglich zu beseitigen. Nach Rechtsprechung des OLG Hamm zählt, wie viel Laub tatsächlich fällt, der feste Termin allein reicht nicht.

Wer haftet, wenn jemand auf Laub vor meinem Haus ausrutscht?

Wer zur Reinigung verpflichtet ist und sie vernachlässigt, kann haften. Gerichte verlangen aber kein ständig laubfreies Pflaster und berücksichtigen ein Mitverschulden des Gestürzten, weil die Rutschgefahr auf Laub offenkundig ist.

Darf ich Laub in den Gully oder auf die Straße kehren?

Nein. Die Duisburger Satzung verbietet das Kehren in die Einlaufschächte ausdrücklich, und die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass Laub vom Grundstück nicht auf öffentliche Straßen und Gehwege gefegt werden darf.

Wann darf ich den Laubbläser benutzen?

In Wohngebieten werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Für Geräte mit EU-Umweltzeichen gelten die zusätzlichen Sperrzeiten nicht. Örtliche Regeln können strenger sein.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der zuständigen Behörde. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und die Satzungen Ihrer Stadt. Alle Links wurden am 12. Oktober 2026 geprüft.

Stand: Oktober 2026